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Was sind Ressourcen & Kompetenzen für die Norm ISO 45001?

Auf dieser Seite lernen Sie die Anforderungen der ISO 45001 zu Ressourcen, Kompetenz und Bewusstsein aus dem Norm Abschnitt 7 kennen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen, die zur Zielerreichung festgelegt wurden, beginnt das „DO“ im Sinne des PDCA Zyklus. In den Abschnitten 7 „Unterstützung“ und 8 „Betrieb“ der ISO 45001 formuliert die Norm weitere Anforderungen an das Durchführen („DO“).

Die Aufteilung in zwei Abschnitte folgt dabei dem klassischen Vorgehen im Prozessmanagement, wo bei der Erstellung der Prozesslandkarte häufig zwischen Unterstützungs- und Wertschöpfungs- oder Kernprozessen unterschieden wird. Letztere werden hier unter dem Titel „Betrieb“ behandelt, wobei in der ISO 45001 nicht die Rolle in der Produktion oder Dienstleistungserbringung im Zentrum steht, sondern die Relevanz für den Arbeitsschutz. Abschnitt 8 enthält also die spezifischen Vorgaben für die arbeitsschutzrelevanten Abläufe, Abschnitt 7 – mit dem wir uns in diesem Teil beschäftigen – die Vorgaben für alles, was jene unterstützen soll. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Ressourcen, Kompetenzen und das Bewusstsein der ISO 45001 und wie Sie diese Umsetzen.


Was sind die Anforderungen der ISO 45001 an die Bereitstellung von Ressourcen?

Unterabschnitt 7.1 der ISO 45001 ist kurz: die erforderlichen Ressourcen für das Arbeitsschutzmanagementsystem und dessen fortlaufende Verbesserung müssen bestimmt und bereitgestellt werden. Dass hierfür letztendlich die oberste Leitung verantwortlich ist, können Sie in Unterabschnitt 5.1 nachlesen. Im Anhang (siehe A.7.1) wird erläutert, dass Ressourcen beispielsweise Personal, Infrastruktur, Technologie und finanzielle Ressourcen sein können.

So sind die ISO 45001 Anforderungen an die Ressourcen zu interpretieren

Auch nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die erforderlichen Mittel für die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bereitstellen; insofern fordert die ISO 45001 hier nichts neues, sondern weitet die gesetzliche Verpflichtung auf das SGA Managementsystem aus. Gehen wir einmal davon aus, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt sind und etwa der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt ausreichend Zeit für ihre Aufgaben zur Verfügung stehen, Maschinen und Anlagen sowie andere Arbeitsmittel sicher sind und bleiben (Instandhaltung …) etc., geht es in der Praxis vor allem um ausreichend Zeit für den Aufbau und das Aufrechterhalten und Verbessern des SGA Managementsystems und für die Maßnahmen, mit denen die SGA Ziele erreicht werden sollen sowie um ggf. notwendige Ausstattung (etwa Software zur Dokumentenlenkung o.ä.). Weitere notwendige Ressourcen wie die Kompetenz der am SGA Managementsystem maßgeblich Beteiligten (SGA Managementbeauftragter, interne Auditoren etc.) werden im Unterabschnitt 7.2 direkt adressiert.


Umsetzung der Anforderungen an die Bereitstellung von Ressourcen

Nach der erfolgreichen Einführung (Zertifizierung) sollte der Managementbeauftragte einmal abschätzen, wie viel Zeit er für die „Regelbetreuung“ des Managementsystems benötigt. Hierzu gehören Aufrechterhaltung (etwa die laufende Anpassung an betriebliche Veränderungen, die Organisation interner und die Begleitung externer Audits) und die fortlaufende Verbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems. Das dafür notwendige Zeitbudget sollte er sich in seinem Bestellschreiben zusichern lassen. Ähnliches gilt für die internen Auditoren, die bedenken sollten, dass die gute Vorbereitung interner Audits und die Berichterstattung mehr Zeit verschlingen können als das „eigentliche“ Audit vor Ort. Auch sie sollten gleich bei der Bestellung klären, dass genügend Zeit dafür sichergestellt ist.

Bei der Planung von Maßnahmen sind die benötigten Ressourcen ohnehin zu bestimmen. Wichtig auch: Sie müssen die Angemessenheit der Ressourcen bei den regelmäßigen Managementbewertungen (9.3 ISO 45001) betrachten – und hierzu sind auch Entscheidungen zu treffen –, so dass Sie ggf. Ressourcenmangel immer melden sollten. Stellt der Arbeitgeber den Mangel dann nicht ab und führt er nachvollziehbar zu Problemen beim Arbeitsschutzmanagementsystem, wird ein guter Auditor wissen, wen er zu fragen hat. In diesem Fall sind es nämlich die Verantwortlichen für die Ressourcen, also die oberste Leitung.

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Welche Anforderungen stellt Abschnitt 7  der Norm ISO 45001 an die Kompetenzen? 

Unterabschnitt 7.2 fordert, dass die erforderliche Kompetenz von Beschäftigten, die die SGA Leistung beeinflussen (können), bestimmt und – z.B.  durch Ausbildung, Schulung oder Erfahrung – sichergestellt werden muss. Dazu gehört auch die Fähigkeit, Gefährdungen zu erkennen. Wenn der Beschäftigte hierzu (also zum Kompetenzerwerb oder zur Aufrechterhaltung von Kompetenz) Maßnahmen einleiten muss, muss der Arbeitgeber deren Wirksamkeit bewerten; außerdem muss die Kompetenz durch „angemessene dokumentierte Information“ nachweisbar sein. Im Anhang A.7.2 wird u.a. erläutert, dass die geforderte Kompetenz auch Wissen und Fertigkeiten einschließt, mit Arbeitsschutzrisiken im Zusammenhang mit ihrer Arbeit und ihrem Arbeitsplatz umzugehen und dass rechtlichen Verpflichtungen und anderen Anforderungen sowie den Pflichten und Verantwortlichkeiten, die mit Aufgaben, Tätigkeiten und Funktionen verbunden sind, Rechnung zu tragen ist.


Was bedeuten die ISO 45001 Anforderungen an die Kompetenz?

ISO 45001 Abschnitt 7 - Ressourcen Kompetenzen Bewusstsein

Kompetenz ist nach Begriffsdefinition 3.23 ISO 45001 die „Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen“. Es ist also mehr als „nur“ Wissen und Fertigkeiten. Als „kompetent“ bezeichnet man Personen, die in der Lage sind, in den typischen Arbeitssituationen ausgesetzt sind, richtig handeln zu können. Was darunter zu verstehen ist, kann sich je nach Stellung des Mitarbeiters in der Hierarchie unterscheiden. Ein gewerblicher Mitarbeiter, der nur Durchführungsverantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben hat, ist  kompetent, wenn er die Gefährdungen bei seiner Arbeit kennt und die Schutzmaßnahmen umsetzen will und kann. Diese Befähigung ist ohnehin nach § 7 ArbSchG bei der Übertragung von Aufgaben zu beachten und auch das Ziel der in zahlreichen Verordnungen zum Arbeitsschutz geforderten Unterweisungen.

Wenn ein Mitarbeiter aber Führungskraft ist, dem Mitarbeiter unterstellt sind, dann muss er auch in der Lage sein, seine Mitarbeiter zu unterweisen: und das heißt nicht nur, das Wissen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und ggf. durch Übungen notwendiges Können zu vermitteln, sondern auch den Willen zur Umsetzung zu schaffen (also zu motivieren), das zur Kompetenz der Mitarbeiter dazugehört. Als „Experten“ bezeichnet man dann solche Mitarbeiter , die in der Lage sind, selbstorganisiert und intuitiv neue Wege zum Erreichen beabsichtigter Ergebnisse zu finden.


Wie werden die Norm ISO 45001 Anforderungen aus Abschnitt 7 an die Kompetenzen umgesetzt?

Da regulär sehr viele Mitarbeiter die SGA Leistung beeinflussen können, sind oftmals die notwendigen (Arbeitsschutz-)Kompetenzen vieler Mitarbeiter zu bestimmen. In der Regel reicht für Mitarbeiter ohne Personalverantwortung „können“ aus: sie kennen die Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen und können (und wollen) diese umsetzen. Hierbei sind auch alle rechtlichen Anforderungen zu beachten; mitunter ist das „können“ aufgrund rechtlicher Verpflichtungen nachzuweisen. Ein Beispiel ist der „Staplerschein“. Die DGUV Vorschrift 68 fordert, dass die Befähigung für das Steuern von Flurförderfahrzeugen durch einen Nachweis über eine Schulung und bestandene Prüfung belegt wird. Bei den Führungskräften mit Personalverantwortung ist in der Regel ein „kann vermitteln“ und, wo selbstständig Lösungen gefunden werden müssen, ein Experte erforderlich.

Der geforderte Nachweis können Personen z.B. durch eine Kompetenzmatrix erbringen. Dokumentieren Sie in dieser für einzelne Funktionen oder für spezifische Aufgaben das Kompetenz-„Soll“ und -„Ist“. Begleitet werden sollte diese durch Nachweise über die Durchführung der rechtlich geforderten Unterweisungen. Beachten Sie hierbei die entsprechenden Anforderungen, wie die Unterschrift der Teilnehmer bei Unterweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen. Auch andere Belege können Sie als Nachweis nutzen – mindestens aber die gesetzlich geforderten wie der o.g. „Staplerschein“. Nicht zu vergesssen: Für Zertifizierungsauditoren zählen in der Regel auch  Managementbeauftragte und interne Auditoren zu den Personen, die die SGA Leistung beeinflussen können. Legen Sie daher auch für diese Kompetenzanforderungen fest.


Die Norm ISO 45001 Abschnitt 7 fordert auch ein Bewusstsein für den Arbeitsschutz

Normkapitel 7.3 fordert, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten die Arbeitsschutzpolitik sowie die Arbeitsschutzziele, ihr Beitrag zur Wirksamkeit des Arbeitsschutzmanagementsystems und die Folgen einer Nichterfüllung der Anforderungen bewusst macht. Weiter müssen Sie ihnen für sie relevante Gefährdungen und Maßnahmen, Vorfälle und Untersuchungsergebnisse und die Befugnis, sich aus Arbeitssituationen zurückzuziehen, die sie für eine Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit einschätzen, mitteilen. Im Anhang A.7.3 der ISO 45001 Norm wird ergänzt, dass auch Auftragnehmer, Besucher und andere, die Risiken ausgesetzt sind, sich dieser bewusst sein sollten (und da sie dieses in der Regel ohne Unterstützung des Unternehmens, wo sie tätig oder unterwegs sind, nicht können, ist dieses als Appell zu verstehen, sich auch um Auftragnehmer [ohnehin gesetzlich gefordert] und Besucher zu kümmern).


Interpretation der Anforderungen an das Sicherheitsbewusstsein

Arbeitsschutz und auch ein Arbeitsschutzmanagementsystem können ohne ein ausreichendes Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter nicht funktionieren. Nicht ohne Grund hatten wir bereits auf das „Wollen“ als wichtiges Element der tatsächlichen Umsetzung hingewiesen. Dieses „Wollen“ zu fördern und zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren, ist das Ziel der Maßnahmen zum Aufbau des Sicherheitsbewusstsein.

Anforderungen aus Abschnitt 7 an das Bewusstsein umsetzen

Die Maßnahmen sind eng mit den Maßnahmen zur Sicherstellung der Kompetenz und mit der (internen) Kommunikation verbunden: Schaffung von Sicherheitsbewusstsein – also der Motivation zur Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen – sollte ein Ziel jeder Unterweisung sein. Interne Kommunikation dient ebenfalls der Schaffung von Sicherheitsbewusstsein und dem Bewusstsein über das ISO 45001 Managementsystem, seine Aufgaben und Bedeutung. Diese Aufgabe beginnt bei der obersten Führung. Diese muss die Bedeutung des Arbeitsschutzmanagement Systems und der Erfüllung seiner Anforderungen vermitteln (5.1 ISO 45001). Somit gehört die Leitung auch zur geforderten Arbeitsschutzkultur (ebenfalls 5.1 ISO 45001). Auch die Führungskräfte und Vorgesetzten können dazu beitragen, dass der Arbeitsschutz und das Arbeitsschutzmanagementsystem den Beschäftigten präsent bleiben, z.B. durch:

  • Arbeitsschutz/Arbeitsschutzmanagementsystem als fester Tagesordnungspunkt bei Sitzungen,
  • regelmäßige Kurzgespräche zum Arbeitsschutz,
  • Vorbildverhalten,
  • Einbeziehung von Beschäftigen bei der Lösung von Problemen,
  • Kommunikation von Fortschritten (Stand der Zielerreichung).

Weiter können Aktionen oder Aktionsprogramme zu bestimmten Themen durchgeführt werden (Gefahrstellen, Verkehr, Gefahrstoffe, …); Plakate oder Aushänge können diese unterstützen. Gute Ideen der Mitarbeiter zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und/oder des Arbeitsschutzmanagementsystem sollte der Arbeitgeber anerkennen.