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Was ist eine LMRA Last Minute Risk Analysis?

Haben wir überhaupt die nötige Zeit um uns mit Arbeitssicherheit zu beschäftigen? Nach einer Schlagzeile der „Zeit Online“  zu urteilen, die da lautet „Zahl tödlicher Arbeitsunfälle steigt drastisch an“, haben viele Unternehmen diese Frage anscheinend mit „Nein“ beantwortet. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in ihrem Bericht als Schuldigen die brummende Wirtschaft mit dem erhöhten Arbeitstempo ausgemacht. Lesen Sie den Bericht der BAuA weiter, stoßen Sie auf die Zahl 39 Milliarden Euro. Diese Kosten entstanden durch Arbeitsunfähigkeit, nur gemessen an den damit verbundenen Lohnkosten. Ein gewichtiges Argument für Arbeitssicherheit, trotz oder wegen hoher Arbeitsbelastung. Verstärken Sie deshalb das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für Gefahren am Arbeitsplatz mittels Last Minute Risk Analysis LMRA des neuen SCC Regelwerks ( SCC = Sicherheits Certifikat Contraktoren).

Welche Struktur hat das SCC / SPC Regelwerk zur LMRA?

Durch ihr Managementsystem sowie durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken Lieferanten wesentlich auf den Sicherheitsstandard ihrer Auftraggeber ein. Ebenfalls wirken sie auf den Qualitätsstandard ein. Aus diesem Grunde prüfen die Auftraggeber der Industrie die SGU-Managementsysteme (SGU = Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz) der Lieferanten (Kontraktoren und Personaldienstleister) vor und während der Leistungserbringung. Um ein einheitliches sowie vergleichbares Prüfverfahren zu gewährleisten, wurden entsprechende Checklisten erstellt. In diesen Checklisten sind die Anforderungen an ein SGU-Managementsystem für eine externe Zertifizierung fest gelegt. Das SGU-System differenziert bei der Zertifizierung 2 Betriebskategorien (Scopes):

Bei der SCC Zertifizierung wird zwischen 3 möglichen Zertifikaten unterschieden:

  • SCC *= eingeschränktes Zertifikat. Dieses eingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz. Es ist für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤35 Beschäftigten pro Kalenderjahr bestimmt, die selbst keine Subunternehmen einsetzen. Für die Erteilung des Zertifikates müssen festgelegte Pflichtfragen zu 100 Prozent richtig erfüllt sein.
  • SCC **= uneingeschränktes Zertifikat. Dieses uneingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten sowohl direkt am Arbeitsplatz, als auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens. Es ist für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr bestimmt. Für die Erteilung des Zertifikates müssen Pflicht- sowie Ergänzungsfragen zu 100 Prozent richtig erfüllt sein.
  • SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie Neben den unter SCC ** genannten Kriterien müssen ergänzend spezielle Anforderungen der petrochemischen Industrie erfüllt werden.

Scope II – Personaldienstleister SCP
Dieses Zertifikat können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben. Für die Erteilung des Zertifikates müssen Pflicht- sowie Ergänzungsfragen zu 100 Prozent richtig erfüllt sein.

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Warum benötigen wir ein weiteres Arbeitssicherheitssystem?

Kontraktoren (Lieferanten) technischer Dienstleistungen und Personaldienstleister sehen sich bei deren Tätigkeiten in den Kunden-Unternehmen häufig für sie unbekannten bzw. ungewohnten Gefahren und Risiken ausgesetzt. Ganz besonders trifft dies daher für den Einsatz in Raffinerien, chemischen Werken, Kraftwerken oder auch Stahlwerken zu.

  • Kontraktoren sind Unternehmer, die auf Basis eines Dienst- sowie Werkvertrages bestimmte technische, dienst- oder werkvertragliche Leistungen erbringen.
  • Personaldienstleister sind Unternehmen, die ihren Auftraggebern Personal überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen.

Ziel der Auftraggeber ist es also, die Mitarbeiter der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen Fremdfirmen durch eine systematische Vorgehensweise mit den besonderen Gefahren im Arbeitsumfeld vor Ort vertraut zu machen. Dazu wurde, ursprünglich in den Niederlanden, ein für Unternehmen der Petrochemie passender und zertifizierbarer Leitfaden für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entwickelt, der später auch verstärkt in der Chemischen Industrie gefordert wurde. Mittlerweile wurde die Forderung der Auftraggeber nach einem anerkannten Arbeitsschutzmanagementsystem auch in andere Branchen übernommen und steht daher oft als K.-O.-Kriterium vor der Angebotsphase. Die Chemische Industrie ging bei der Konzeption vom SCC Regelwerk über die gesetzlichen Forderungen hinaus. So ist z.B. eine Unfallstatistik mit dem Einhalten einer Obergrenze der Unfallhäufigkeit (UH nach SCC ) für eine Zertifizierung notwendig. Weiterhin müssen alle operativ tätigen Führungskräfte (z.B. Bauleiter, Projektleiter, Meister, Techniker sowie Poliere, etc.) über die erforderlichen SGU-Kenntnisse verfügen und diese durch eine erfolgreich absolvierte, an erkannte SGU-Prüfung nachweisen!


SCC / SCP Regelwerk – Dies ist der aktuelle Stand

Das SCC / SCP Regelwerk wurde in den Niederlanden bereits 1994 zur Zertifizierung zugelassen. Nach dessen erfolgreicher Einführung wurde daher im September 1995 ein an deutsches Recht angepasstes SCC Zertifizierungssystem entwickelt und in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. Bis 2010 war das Sekretariat des Unter-Sektorkomitees Sicherheits Certifikat Contraktoren (U-SK SCC ) der bisherigen TGA/DGA („ SCC Sekretariat “) „normativ“ tätig.

Seit der letzten Überarbeitung in 2011 wird die Aktualisierung und Pflege vom SCC / SCP Regelwerk von der DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. wahrgenommen. Für die Akkreditierungsvorgaben ist jedoch die DAkkS GmbH zuständig. In den neuesten Checklisten und erläuternden Dokumenten der Version 2011 sind die Erfahrungen der letzten Jahre sowie die überarbeiteten niederländischen Checklisten VCA und VCU berücksichtigt.

Denkmuster der LMRA für die Mitarbeiter

LMRA Last Minute Risk Analysis – Eine Neuerung der aktuellen SCC Version

Auf der Internetseite der DGMK finden Sie eine ausführliche Gegenüberstellung der alten SCC Checkliste  mit der neuen SCC Checkliste. Die Checklisten der Version SCC 2011 wurden z.B. bei folgenden Punkten erweitert:

  • Durchführung von SCC Compliance-Audits sowie deren Bewertung
  • Definition von SGU-Unternehmenszielen sowie -Maßnahmen
  • LMRA Last Minute Risk Analysis
  • Unterweisung nach speziellen SGU-Vorgaben des Auftraggebers
  • Bewertung von Subunternehmern
  • Definition von Unfalluntersuchungsmethoden
  • Aktivitäten bei Unfallhäufigkeitsquoten unter Schwellenwert

Eine sehr wesentliche Neuerung der SCC Version 2011 ist die Last Minute Risk Analysis. Sie ist ein Werkzeug, um das Bewusstsein zur Risikobewertung sowie zur Risikominderung zu erhöhen – mit dem speziellen Fokus auf die Gefahr am Arbeitsplatz. LMRA Last Minute Risk Analysis ist eine kurze Beurteilung, die unmittelbar vor Beginn der Arbeiten am Arbeitsplatz durch Beschäftigte, die die Arbeit verrichten, durchgeführt wird. Die Beschäftigten haben unmittelbar vor Arbeitsbeginn auf Baustellen, bei Montageeinsätzen etc. zu prüfen, ob alle Gefährdungen erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Es wird ein festgelegtes Verfahren und die systematische sowie konsequente Durchführung der LMRA gefordert. Das Ziel der Last Minute Risk Analysis ist, alle (potenziellen) Sicherheits-, Gesundheits- sowie Umweltgefahren am Arbeitsplatz von den Beschäftigten zu identifizieren, um Unfälle zu verhindern. Um das Bewusstsein zur Risikobewertung und Risikominderung zu erhöhen gelten bei der Nutzung der LMRA daher folgende Regeln:

  • Die Beurteilung soll direkt vor Beginn der Arbeiten am Arbeitsplatz erfolgen.
  • Die LMRA kann mittels Checklisten oder Karten umgesetzt werden.
  • Die LMRA Last Minute Risk Analysis erfolgt durch Beschäftigte, die die Arbeit selbst verrichten.
  • Falls eine LMRAanzeigt, dass es Risiken bei der Durchführung der geplanten Arbeiten gibt; dann darf erst dann mit der Arbeit begonnen werden, nachdem alle Risiken durch geeignete Maßnahmen beseitigt wurden.
Standort:
Arbeitsbeschreibung:
Name:
Datum:
janeinnicht zutreffend
1.Bin ich mit den Arbeiten vertraut, habe ich sie verstanden und halte ich mich dran?
2.Ist mein Arbeitsplatz ordentlich und aufgeräumt?
3.Weiß ich, wo Notausgänge, Fluchtwege, Feuerlöscheinrichtungen, Brandmelder, Notrufsäulen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notduschen sowie Sammelplätze zu finden sind?
4.Ist gewährleistet, dass der Bereich, in dem Arbeiten durchgeführt werden sollen, sicher zugänglich ist? Liegt die Arbeitsfreigabe vor?
5.Kenne ich alle relevanten Arbeits- sowie Betriebsanweisungen?
6.Gibt es gegenseitige Gefährdungen mit anderen Arbeitsgruppen? Sind entsprechend geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt?
7.Sind meine Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Hebemittel sowie Gerüste usw. geprüft und in Ordnung?
8.Kenne ich alle Gefährdungen der zu verwendenden Arbeits- oder Gefahrstoffe?
9.Habe ich die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA)?
10.Empfinde ich meinen Arbeitsbereich selbst als sicher?

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