§ 3 Arbeitsschutzgesetzt gibt vor, dass jeder Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, Schutzmaßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen, um so die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten scherzustellen. Zu diesen Maßnahmen für den Arbeitsschutz zählt auch die Bereitstellung einer entsprechenden Schutzkleidung für einen effektiven Arbeitsschutz – einer PSA persönliche Schutzausrüstung. Diese ist den Angestellten nach Ermittlung der bestehenden Sicherheitsgefährdungen an den Arbeitsplätzen auszuhändigen. Auf dieser Seite finden Sie viele nützliche Informationen zum Thema Schutzkleidung – Arbeitsschutz und der PSA – persönliche Schutzausrüstung.
Unter anderem erhalten Sie Hinweise zur Auswahl und Nutzung der PSA – persönliche Schutzausrüstung . Zusätzlich zu technischen Schutzmaßnahmen machen viele Arbeitsplätze die Ausstattung der Beschäftigten mit einer PSA, wie z.B. Schutzkleidung, Arbeitsschuhen oder Gehörschutz, nötig. Ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung notwendig, kann dieser auch nicht umgangen werden, selbst wenn die klimatischen Verhältnisse z. B. das Tragen von isolierender Schutzkleidung oder Sicherheitsschuhen stark erschweren. Der Arbeitsschutz sollte immer oberste Priorität haben und mittlerweile wird persönliche Schutzausrüstung auch mit hohem Tragekomfort und in qualitativ hochwertiger Verarbeitung hergestellt.
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Welche Anforderungen sollte eine persönliche Schutzausrüstung erfüllen?
Die PSA muss zwei wesentliche Anforderungen erfüllen:
- wirksamer Schutz vor Gefährdungen bei gewährleisteter Funktionalität
- personenbezogene Nutzung ist möglich und ergonomische Gestaltung liegt vor
Obwohl man oftmals sieht, dass die PSA im Schichtbetrieb durchgehend von mehreren Personen genutzt wird, ist die Schutzkleidung für den persönlichen Gebrauch durch einen Mitarbeiter vorgesehen, wobei dies je nach Häufigkeit des Einsatzes individuell gestaltet werden kann. Vor einer personenungebundenen Nutzung der Schutzkleidung PSA – persönliche Schutzausrüstung ist aber zu klären, ob es zu gesundheitlichen Risiken und Hygieneproblemen kommen kann. Schutzkleidung , wie z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzmasken oder Gehörschutz sind aber grundsätzlich nur als personengebundene, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
Was gilt für die persönliche Schutzausrüstung?
Bevor es zum Einsatz der PSA – persönliche Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzkleidung, kommt, müssen Sie anhand einer Gefährdungsbeurteilung alle Gefahrenpotenziale innerhalb Ihres Unternehmens aufführen, priorisieren und bewerten. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung müssen Sie nun Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes und der Gewährleistung des Arbeitsschutz umsetzen.
Diese Schutzmaßnahmen (eine Darstellung der Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen finden Sie hier) sind in drei Bereiche eingeteilt. Dies sind
- technische
- organisatorische
- persönliche Schutzmaßnahmen .
Diese Reihenfolge der Aufzählung ist auch bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zuerst alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausschöpfen muss und erst wenn dann noch immer ein Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter besteht, kann es zur Anordnung des Einsatzes einer PSA – persönliche Schutzausrüstung kommen. Sollte die Gefährdungsbeurteilung zum Ergebnis gekommen sein, dass Sie eine PSA, wie Schutzkleidung, in Ihrem Unternehmen benötigen, regelt die 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz die speziellen Anforderungen. So muss die PSA über eine CE Kennzeichnung verfügen, die bestätigt, dass der Hersteller bei der Produktion der PSA die Anforderungen der EG-Richtlinie bzw. der betreffenden EN-Normen erfüllt. Die Auswahl der benötigten Schutzkleidung hängt hauptsächlich von der Art der Gefährdung und den zu schützenden Partien des Körpers ab. In der rechtsstehenden Abbildung finden Sie einige Beispiele zur PSA und den betreffenden Körperteilen:
Die Berufsgenossenschaften geben in ihren Regelwerken wichtige Informationen zur Auswahl der geeigneten PSA für Ihr Unternehmen. Im folgenden finden Sie die Internetseiten einiger Berufsgenossenschaften auf denen Sie sich weitere Informationen zur Auswahl der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung beschaffen können:
Hinweise zur Benutzung der PSA
Die PSA Benutzungsverordnung legt fest, welche grundlegenden Dinge bei der Bereitstellung und Benutzung von PSA persönlicher Schutzausrüstung beachtet werden müssen:
- PSA ist nur sachgemäß und in den notwendigen Situationen zu benutzen
- Das Unternehmen muss ständig die volle Funktionsfähigkeit sowie den einwandfreien hygienischen Zustand der PSA gewährleisten
- Jeder Mitarbeiter hat vor der Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung den Zustand sowie die Funktionsfähigkeit zu überprüfen; ggf. ist Ersatz beim Vorgesetzten zu beschaffen
- Die PSA muss regelmäßig auf Gebrauchstauglichkeit hin überprüft werden; insbesondere persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Absturz, zum Halten oder Retten muss mindestens einmal im Jahr geprüft werden
- Für bestimmte Teile der PSA gelten besondere Anforderungen, wie z.B. eine Aufzeichnungspflicht zu Einsatz, Lagerung und Instandhaltung wieder verwendbarer Atemschutzgeräte
- Die persönliche Schutzausrüstung muss regelmäßig gereinigt werden ohne, dass der Reinigungsprozess Auswirkungen auf die Sicherheitswirkung der persönlichen Schutzausrüstung hat
- Bei der Lagerung der PSA ist darauf zu achten, dass diese nicht durch äußere Einflüsse beschädigt werden kann
- Reparaturen an der persönliche Schutzausrüstung sind nur mit geeigneten Materialien und bei Nichtbeeinträchtigung der Schutzwirkung zulässig
Es ist sinnvoll interne Schulungen über die Inhalte der PSA Benutzungsverordnung abzuhalten und die Inhalte ebenfalls immer wieder in Unterweisungen und Gespräche einzubinden, um eine dauerhafte Verinnerlichung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei allen Mitarbeitern zu erreichen. Der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung macht die Erstellung einer Betriebsanweisung mit allen wichtigen Angaben, wie einer Aufstellung der Gefahren aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den Maßnahmen der Benutzungsverordnung von persönlicher Schutzausrüstung. Anhand dieser Betriebsanweisung sowie den Herstellerhinweisen sind alle Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen zu unterweisen. Bei bestimmten Teilen der persönlichen Schutzausrüstung, wie z.B. PSA gegen Absturz, können Einsatzübungen oder Herstellerschulungen sinnvoll sein.
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