Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Unternehmen zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnises. Bisher war eine Aufstellung der genutzten Gefahrstoffe und ein Verweis auf die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter ausreichend, doch nun sind deutlich mehr Angaben zur Vervollständigung nötig. Ein ordnungsgemäßer Stand des Gefahrstoffverzeichnis ist überaus wichtig für den Arbeitsschutz und verhindert dabei Bußgelder bei Kontrollen. Zusätzlich zur allgemeinen Aufstellung der Gefahrstoffe sowie der Verweise auf die Sicherheitsdatenblätter muss das Verzeichnis folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs / Angaben zu gefährlichen Eigenschaften
- Erfassung der Mengen, die im Unternehmen verwendet werden
- Erfassung der Arbeitsbereiche in denen der Gefahrstoff zum Einsatz kommt
Eine Erweiterung des Gefahrstoffverzeichnis um zusätzliche Angaben, wie z.B. Zündtemperatur oder Wassergefährdungsklassen, ist selbstverständlich möglich.
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Wie passen Sie das Gefahrstoffverzeichnis an die neue Gefahrstoffverordnung an?
Anhand einer Checkliste können Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis an die Vorgaben der neuen Verordnung anpassen und den Stand der Anpassung überprüfen. Diese Checkliste beinhaltet sieben Punkte, die Ihnen die Anpassung Ihres Gefahrstoffverzeichnis an die aktuelle Gefahrstoffverordnung erleichtern. Überprüfen Sie jeden in Ihrem Unternehmen verwendeten Gefahrstoff anhand der einzelnen Fragen auf ihrer Vorlage und bewerten Sie somit den Stand der Anpassung Ihres Verzeichnises. So gelingt Ihnen eine effektive Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung und Sie haben keine Bußgelder oder behördliche Anordnungen zu befürchten. Neben der Anpassung des Gefahrstoffverzeichnis sind Sie zur Pflege des Inventars an Gefahrstoffen verpflichtet. Das bedeutet für Sie Änderungen im Verzeichnis sobald neue Stoffe eingesetzt werden oder sich die Stoffmengen verändern.
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